EWSA-Rezept für öffentliche Vergaben: Besser ausgeben!

UM – 12/2025

Am 3. Dezember hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) über seinen Beitrag zur Evaluation der europäischen Vergaberichtlinien abgestimmt. Sein Rezept: Europa muss besser ausgeben! Die europäischen Regierungen und öffentlichen Behörden geben Jahr für Jahr mehr als zwei Billionen Euro für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen aus. Das sind etwa 14 Prozent des gesamten europäischen Bruttoinlandsprodukts. Und dies könne man besser machen.

Aufträge auf bester Basis vergeben

In einer Sondierungsstellungnahme listet der EWSA seine Empfehlungen auf. Erstens: Auftraggeber sollen ihre Verträge in kleinere Gruppen aufteilen, die Qualifikationsanforderungen vereinfachen und den Prozess vollständig digitalisieren. Dann könnten auch kleinere Unternehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit konkurrieren. Nach Aussagen der Europäischen Kommission würden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aktuell nur 71 Prozent der Verträge nach Anzahl und 55 Prozent nach Wert realisieren. Das läge hinter dem wirtschaftlichen Gewicht der KMU in Europa. Und, so der EWSA, schon ein Effizienzgewinn von nur einem Prozent könnte Milliarden für eine bessere Nutzung anderswo freisetzen.

Hürden für grenzüberschreitende Vergaben beseitigen

Zweitens: Direkte grenzüberschreitende Zuteilungen erfolgen wenig. Sie seien vornehmlich dort zu finden, wo Unternehmen einen entsprechenden Kontakt über Tochterfirmen oder Joint Ventures haben. Das entspräche nicht dem Anspruch an einen europäischen Binnenmarkt. Damit Unternehmen grenzüberschreitend zu gleichen Bedingungen um Verträge konkurrieren könnten, müssten rechtliche und administrative Hürden abgebaut werden. Dazu müssten die nationalen Auslegungen der Richtlinien besser ausgerichtet und der Zugang zu Informationen vereinfacht werden. Schließlich solle das beste Angebot den Zuschlag bekommen.

Interne Beschaffungen müssen Ausnahme bleiben

Drittens: Gewarnt wird vor internen Beschaffungen. Sicherlich könne es in manchen Fällen sinnvoll sein, dass öffentliche Behörden Aufträge direkt an von ihnen kontrollierte Einrichtungen vergeben. Eine extensive Nutzung sei jedoch mit der Gefahr verbunden, die Tür für private Anbieter – insbesondere KMU – zu schließen, was sowohl Effizienz als auch Innovation untergraben würde. Interne Beschaffungen müssten das bleiben, wozu sie gedacht sind: eine Ausnahme. Marktversagen dürfe nicht durch neue Verzerrungen behoben werden.

Zivilgesellschaftliche Perspektive

Die Stellungnahme des EWSA konzentriert sich auf die Bewertung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die Kommission durchführt. Sie will einen Beitrag zu dieser Bewertung leisten und die Sichtweise der Zivilgesellschaft widerspiegeln.