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Extremwetter und Hitze als Herausforderung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
JN – 01/2026
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (ACSH) der EU hat im Dezember 2025 zwei neue Stellungnahmen zu den Auswirkungen
des Klimawandels verabschiedet. Darin fordert er als Zuarbeit für die
Europäische Kommission gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten –
insbesondere vor Hitze am Arbeitsplatz sowie vor weiteren klimabedingten
Risiken wie Extremwetter, Luftverschmutzung und biologischen oder chemischen
Gefahren. Hintergrund sind die in Europa zunehmend häufigeren
Extremwetterereignisse, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten,
vor allem in körperlich belastenden Tätigkeiten, spürbar beeinträchtigen.
Hitze: Größte und dringendste Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten
In der Stellungnahme „Klimawandel – Hitze bei der
Arbeit“ wird Hitze,
als das derzeit größte klimabedingte Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in
Europa bezeichnet. Steigende Temperaturen würden zu mehr Arbeitsunfällen,
gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Produktivitätsverlusten führen –
insbesondere in körperlich belastenden Tätigkeiten und im Freien.
Zwar erkennt das bestehende
EU-Arbeitsschutzrecht Hitze grundsätzlich als Risiko an, es würden jedoch
konkrete Auslösewerte und verbindliche Schutzmaßnahmen fehlen. Der ACSH
empfiehlt daher unter anderem die Nutzung wissenschaftlich fundierter
Hitze-Indikatoren (z. B. WBGT), verpflichtende Akklimatisierung für neue oder
zurückkehrende Beschäftigte und klare Regelungen zu Trinkwasser, Pausen und
Arbeitszeit-Anpassungen bei hoher Hitze.
Uneinigkeit besteht über den rechtlichen Weg: Während Arbeitgeber vor allem
unverbindliche Leitlinien befürworten und die bisherigen Regelungen als
ausreichend empfinden, sprechen sich Regierungen und Arbeitnehmervertreter für
verbindliche EU-Mindestanforderungen in Form einer Richtlinie aus.
Weitere Klimarisiken: Mehr Vorsorge und bessere Koordination gefordert
Die zweite Stellungnahme befasst sich mit
anderen klimabedingten Risiken am Arbeitsplatz, darunter Extremwetterereignisse wie Stürme,
Überschwemmungen und Dürren, Luftverschmutzung und Rauchbelastung, neue
biologische Risiken durch die Ausbreitung von Krankheitsüberträgern (z. B.
Mücken, Zecken), veränderte chemische Risiken durch Temperatur- und
Feuchtigkeitseinflüsse und zunehmende psychosoziale Belastungen wie
Klima-Stress und Klimaangst.
Nach aktuellen EU-Daten sind bereits rund ein Drittel der Beschäftigten
klimabezogenen Risiken ausgesetzt, besonders in Bauwirtschaft, Landwirtschaft,
Pflege und Rettungsdiensten.
Der ACSH empfiehlt unter anderem:
- EU-weite
Leitlinien und digitale Tools für Betriebe, insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen
- bessere Datenerhebung und Frühwarnsysteme
- stärkere
Zusammenarbeit zwischen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsbehörden und
Erarbeitung von Aktionsplänen auf nationaler Ebene
- Stärkung
des Bewusstseins im Kontext der Gefährdungsbeurteilung und Betrachtung der
neuen Risiken
- gezielte
Schulungen für Arbeitsschutzakteure zu neuen Klimarisiken
- Beachtung
und Training der Resilienz bezüglich psychosozialer Faktoren im Kontext
des Klimawandels
Die Empfehlungen richten sich gezielt an die Europäische Kommission,
Mitgliedsstaaten, Unternehmen, Sozialpartner als werden durch Allgemeine
Empfehlungen ergänzt.
Bedeutung für die deutsche Sozialversicherung
Die Stellungnahmen unterstreichen, dass der Klimawandel zunehmend auch
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Rehabilitationsbedarfe beeinflusst.
Prävention, arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebliche
Gefährdungsbeurteilung gewinnen damit weiter an Bedeutung. Für die Träger der
Sozialversicherung ist die Entwicklung relevanter, da steigende Belastungen
langfristig auch Auswirkungen auf Leistungsaufkommen und Präventionsstrategien
haben können.
Der ACSH empfiehlt der Europäischen Kommission, die Vorschläge in den
nächsten EU-Arbeitsschutzrahmen aufzunehmen und die Schutzstandards europaweit
weiterzuentwickeln. Aufgrund der hohen Relevanz der Thematik soll das Thema
Klimawandel strategisch weiter verankert werden. Die Thematik ist bereits im
strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2021-2027 inkludiert, das Problembewusstsein und die
direkten Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit von
Arbeitnehmern wurde jedoch in den Empfehlungen zusätzlich erkannt und
aufgezeigt.