Zentrale Vorschriften gelten seit August.

AS – 09/2026

Seit dem 2. August gelten neue Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung für KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Darüber hinaus können weitere, bereits geltende Vorgaben nun durchgesetzt werden. Für Hochrisiko-KI sind hingegen längere Übergangsfristen vorgesehen. 

Neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte

Bei bestimmten KI-Systemen muss für Nutzerinnen und Nutzer erkennbar sein, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagieren. Dies betrifft beispielsweise Chatbots, sofern der Einsatz von KI nicht ohnehin offensichtlich ist.


Auch für KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten neue Vorgaben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen sicherstellen, dass solche Inhalte technisch als KI-generiert oder verändert erkennbar sind. Betreiber müssen insbesondere sogenannte Deepfakes deutlich kennzeichnen. Für bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sowie für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte gelten besondere Regelungen.


Zur praktischen Umsetzung hat die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er soll Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Rund 190 Organisationen hatten diesen bis Ende Juli unterzeichnet.

Pflichten für bestimmte KI-Modelle werden durchgesetzt

Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI), also solche, die für viele unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können, gelten besondere Vorgaben. Ihre Anbieter müssen unter anderem technische Dokumentationen und Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen, das EU-Urheberrecht berücksichtigen und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Seit dem 2. August können diese Vorgaben auch durchgesetzt werden. 


Für besonders leistungsfähige Modelle gelten zusätzliche Anforderungen an Risikobewertung, Cybersicherheit und Risikominderung. Sie betreffen unter anderem Gefahren für Grundrechte und öffentliche Sicherheit sowie Risiken durch chemische, biologische, radiologische oder nukleare Anwendungen und einen möglichen Kontrollverlust. Auch Verstöße gegen die verbotenen KI-Praktiken können nun geahndet werden. Untersagt sind beispielsweise bestimmte manipulative Systeme, das gezielte Ausnutzen der Schutzbedürftigkeit von Personen und unzulässiges Social Scoring.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Für die Aufsicht sind europäische und nationale Behörden zuständig: Das AI Office ist insbesondere für GPAI-Modelle und bestimmte damit verbundene KI-Systeme zuständig. Andere KI-Systeme werden von den nationalen Behörden überwacht; für KI-Systeme der EU-Organe ist der Europäische Datenschutzbeauftragte zuständig. Unterstützt werden die Behörden durch ein wissenschaftliches Gremium mit 60 unabhängigen Fachleuten.


Bei Verstößen können Geldbußen verhängt werden, die sich je nach Verstoß auf bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belaufen können. Für verbotene KI-Praktiken gelten noch höhere Obergrenzen.

Mehr Vorbereitungszeit für Hochrisiko-KI

Für die Sozialversicherung sind insbesondere die Vorgaben für Hochrisiko-KI relevant. Die Anwendungsfristen dafür wurden durch das im Juli in Kraft getretene KI-Omnibus-Paket verschoben. Die entsprechenden Vorschriften gelten grundsätzlich erst ab dem 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-Systeme, die Bestandteil regulierter Produkte sind, sogar erst ab dem 2. August 2028. Damit erhalten öffentliche Einrichtungen und andere betroffene Organisationen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

DSV bringt sich im AI-Advisory Forum ein.

Die weitere Umsetzung der KI-Verordnung wird durch das AI Advisory Forum begleitet. In dem Gremium kommen vor allem Akteure aus der Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und dem öffentlichem Sektor zusammen. Es berät die Europäische Kommission bei der praktischen Umsetzung der KI-Verordnung.


Auch die DSV ist in dem Forum vertreten und kann dort die Erfahrungen und besonderen Anforderungen der Deutschen Sozialversicherung unmittelbar einbringen. Bis Ende 2026 sollen unter anderem Leitlinien zur Einstufung und zu den Anforderungen von Hochrisiko-KI sowie zum Zusammenspiel des KI-Gesetzes mit dem Cyberresilienzgesetz erarbeitet werden.