Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 25. September 2026

Sondierung der Europäischen Kommission zu Maßnahmen der Union zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte – Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze

Vorbemerkung

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, mit dem geplanten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und gute Arbeitsbedingungen sowie den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union zu stärken. Aus Sicht der DSV bieten die geplanten Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie zum Einsatz von algorithmischem Management und künstlicher Intelligenz (KI) die Chance, den Arbeitsschutz an eine zunehmend digitale und flexible Arbeitswelt anzupassen. Dabei sollte weiterhin ein hohes Schutzniveau erhalten bleiben, gleichzeitig muss aber darauf geachtet werden, dass die Anforderungen im betrieblichen Alltag wirksam und praktikabel umgesetzt werden können.

Wenn Schutzlücken bestehen und neue europäische Vorgaben verabschiedet werden sollten, sollte diese an die bewährten Instrumente des Arbeitsschutzes, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, angeknüpft werden. Wo europäischer Regelungsbedarf besteht, sollten klare Schutzziele formuliert und ausreichend Spielraum für branchen- und tätigkeitsbezogene Lösungen erhalten werden. Doppelte Regelungen sowie zusätzliche Prüf-, Dokumentations- oder Nachweispflichten ohne erkennbaren Mehrwert für den Schutz der Beschäftigten sollten vermieden werden.

Stellungnahme

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Aus Sicht der DSV müssen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unabhängig davon gewährleistet sein, ob sie innerhalb oder außerhalb einer Betriebsstätte arbeiten. Die von der Kommission in Betracht gezogene Modernisierung der Arbeitsstättenrichtlinie und der Bildschirmgeräterichtlinie kann dazu beitragen, den bestehenden Rechtsrahmen an veränderte Arbeitsformen und neue Gefährdungen anzupassen. Eine pauschale Übertragung der für klassische Arbeitsstätten geltenden Anforderungen auf sämtliche Formen der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte scheint weder sachgerecht noch praktisch umsetzbar. Vielmehr sollte berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Arbeitgeber die jeweiligen Arbeitsbedingungen tatsächlich beeinflussen kann. Gleichzeitig kann die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen nicht vollständig auf die Beschäftigten verlagert werden. Die Anforderungen sollten sich an der jeweiligen Arbeitsform, den konkreten Gefährdungen und den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers orientieren. Insbesondere sollte zwischen dauerhaft eingerichteter Telearbeit, regelmäßigem Homeoffice und wechselnder mobiler Arbeit unterschieden werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen für den jeweiligen Arbeitsplatz festzulegen. Die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, gilt in Deutschland ausdrücklich auch für psychische Belastungen. Denn auch Arbeitsintensität, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Erreichbarkeit und die zunehmende digitale Steuerung von Arbeit können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben. Entscheidend ist deswegen, wie Arbeit unter den jeweiligen betrieblichen Bedingungen konkret gestaltet wird. Neue europäische Anforderungen sollten in die bestehenden Prozesse, z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung, integriert werden. Zusätzliche, hiervon losgelöste Prüf-, Dokumentations- und Nachweisverfahren sollten dringend vermieden werden. Bei der Konkretisierung der Anforderungen müssen zudem die unterschiedlichen Perspektiven der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen angemessen berücksichtigt werden.

Algorithmisches Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz

Algorithmisches Management und KI können erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung und Organisation der Arbeit haben. Sie können Arbeitsprozesse unterstützen und Beschäftigte entlasten, zugleich aber auch neue Belastungen verursachen, etwa durch erhöhten Zeit- und Leistungsdruck, eine hohe Arbeits-intensität oder das Risiko einer Überwachung. Auch die Kommission weist sowohl auf die möglichen Vorteile als auch auf entsprechende Risiken für Autonomie und Wohlbefinden der Beschäftigten hin.

Aus Sicht der DSV sind solche Systeme als Teil der Arbeitsgestaltung zu betrachten. Ihre Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit sollten daher systematisch in der betrieblichen Prävention berücksichtigt werden. Mögliche Gefährdungen sollten konsequent vor der Einführung eines KI- oder algorithmischen Management-Systems und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Beschäftigte und ihre Vertretungen sollten entsprechend einbezogen werden. Darüber hinaus sind angemessene menschliche Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten sowie eine regelmäßige Überprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen erforderlich. Die von der Kommission genannten Ansätze zu Transparenz, Information, menschlicher Beteiligung, Verhältnismäßigkeit und sozialem Dialog können hier einen wichtigen Beitrag leisten, um gute Lösungen in den Betrieben zu finden.

Wenn Regelungen zum algorithmischen Management und KI am Arbeitsplatz vorgeschlagen werden, sollten diese an bestehende Prozesse anknüpfen. Denn zusätzliche eigenständige Prüf- und Dokumentationsverfahren können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen belasten, ohne den Schutz der Beschäftigten zwangsläufig zu verbessern. Auch das Zusammenspiel mit bereits bestehenden Regelungen, insbesondere dem KI-Gesetz, dem Datenschutzrecht und dem Arbeitsschutzrecht, müsste klar geregelt werden.

Recht auf Nichterreichbarkeit

Ausreichende und tatsächlich nutzbare Erholungszeiten sind eine wesentliche Voraussetzung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Digitale Kommunikationsmittel und flexible Arbeitsformen dürfen nicht dazu führen, dass die Grenzen zwischen Arbeits- und Ruhezeiten dauerhaft verschwimmen. Der DSV ist in dem Kontext wichtig, dass es verlässliche Arbeitszeit- und Arbeitsortregelungen gibt und sichergestellt wird, dass bestehende Ruhe- und Erholungszeiten auch unter den Bedingungen digitaler und mobiler Arbeit ihre Schutzfunktion erfüllen können. Wenn neue europäische Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, sollte eng an das bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht angeknüpft und dessen wirksame Anwendung auch unter den Bedingungen digitaler und mobiler Arbeit gewährleistet werden. Bei der konkreten Umsetzung sollte ausreichend Raum für sozialpartnerschaftliche und betriebliche Lösungen bestehen.

Durchsetzung bestehender Vorschriften

Wirksamer Arbeitsschutz setzt nicht allein geeignete rechtliche Vorgaben voraus, sondern auch deren konsequente und praxistaugliche Umsetzung in den Betrieben. Aus Sicht der DSV sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Durchsetzung insbesondere dort ansetzen, wo ein erhöhtes Risiko der Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften besteht. Die gilt zum Beispiel auch für die Untervergabe von Aufträgen, durch die der Arbeitsschutz geschwächt und eine wirksame Kontrolle verhindert werden könnte. Auch die Kommission identifiziert hier ein erhöhtes Risiko der Nichteinhaltung bestehender Vorschriften.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

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